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Die Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im APV ist freiwillig.

Als ordentliche Mitglieder des APV können aufgenommen werden:
  • Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüferrichtlinie) die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft tätig sind.
  • Organisationen und Einrichtungen, deren Mitglieder gleichartige Aufgaben wie Abschlussprüfer durchführen.


Als außerordentliche Mitglieder können aufgenommen werden:
  • ehemalige Abschlussprüfer
  • Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und persönlich haftende Gesellschafter von Prüfungsgesellschaften im Sinne von Ziffer 1, die nicht Abschlussprüfer sind
  • Sozietätspartner von Abschlussprüfern, die nicht Abschlussprüfer sind (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater)
  • Personen, die sich auf die Prüfung als Abschlussprüfer vorbereiten.


Persönlichkeiten, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Berufsstand der Abschlussprüfer erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

> Der Antrag auf Mitgliedschaft kann durch Ausfüllen eines Beitrittsformulars auch über das Internet gestellt werden.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt die Satzung des APV.